Häufig gestellte Fragen zu Stipendien
Wer kann sich um ein Stipendium bewerben?
Antragsberechtigt für ein Stipendium des Zukunftsfonds sind Studierende der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Politik, Sozialwissenschaften, Jura, Wirtschaftswissenschaften, Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft, Philosophie, usw.) in Bachelor-, Master- und Ph.D-Programmen an deutschen und tschechischen Universitäten.
Wer ist von einer Bewerbung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Bewerberinnen und Bewerber, die bereits einen mit einem anderen Stipendium finanzierten Studienaufenthalt im Nachbarland absolvieren und diesen verlängern wollen. Auch der gleichzeitige Bezug eines anderen Stipendiums ist nicht möglich.
Was muss von den Bewerbern selbstständig organisiert werden?
Die Bewerber wählen bereits vor ihrer Bewerbung selbstständig eine Gasthochschule aus und legen eine Betreuungszusage von dieser vor. Nach Zusage des Stipendiums immatrikulieren sich die Stipen-diaten selbstständig an der gewählten Gasthochschule und suchen auch selbst eine Unterkunftsmöglichkeit, zum Beispiel im Wohnheim oder in einer WG.
Wie sollte die Projektskizze aufgebaut sein und was sollte sie enthalten?
Das Projekt mit deutsch-tschechischer Thematik soll in Form eines Exposés beschrieben werden, wobei Aufbau und Inhalt des Exposés abhängig von der Art des Projektes sind. Mögliche Teile sind hierbei die geplante Gliederung, die Beschreibung von Herangehensweisen und Methoden, ein Zeitplan oder eine Begründung, warum gerade die ausgewählte Gastuniversität für das Projekt hilfreich ist. Außerdem sollten das Ziel des Projektes sowie die eigene Motivation dafür beschrieben werden.
Dieser in der Muttersprache der Antragstellenden abgefasste Text sollte mindestens 1 800 Zeichen (inkl. Leerzeichen), jedoch nicht mehr als 9 000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) lang sein.
Was ist eine Betreuungszusage?
In einer Betreuungszusage bestätigt ein Hochschullehrer der gewünschten Gasthochschule, dass er den Bewerber während seines Auslandsaufenthalts betreuen wird. Dies kann durch ein formloses Schreiben des Hochschullehrers geschehen.
In welcher Sprache sollen die Unterlagen eingereicht werden?
Antrag sowie Empfehlungsschreiben sollten in der Muttersprache des Bewerbers verfasst werden.
Wie gestaltet sich das weitere Verfahren nach Eingang der Bewerbungen? Wann erfahren die Bewerber, ob sie das Stipendium erhalten?
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheidet eine vierköpfige, unabhängige Auswahlkommission jeweils im März über die zukünftigen Stipendiaten. Im April erfolgt die endgültige Bestätigung durch den Verwaltungsrat des Zukunftsfonds. Danach erhalten die Bewerber eine Zu- oder Absage.
Was sind die Auswahlkriterien?
Das wichtigste Auswahlkriterium für das Stipendium des Zukunftsfonds ist die Qualität des gewählten Projektes und des dazugehörigen Exposés. Deshalb sollte die Projektskizze besonders sorgfältig ausgearbeitet und die deutsch-tschechische Thematik klar herausgestellt werden. Dabei wird auch beachtet, ob der Bewerber sich bereits früher mit deutsch-tschechischen Themen beschäftigt hat und dieses Interesse auch nach seinem Auslandsaufenthalt weiter verfolgen wird. Wichtig ist auch, wie die während des Aufenthalts erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten danach angewendet werden können.
Gleichzeitig fließen auch die Sprachkenntnisse und die bisherigen Studienleistungen in die Bewertung mit ein.
Was passiert nach der Stipendienzusage?
Nach Zusage des Stipendiums sollten sich die Stipendiaten über die Aufenthaltsbestimmungen im Nachbarland informieren. Außerdem müssen sie sich an der gewünschten Gasthochschule immatrikulieren und sich über evt. anfallende Studiengebühren informieren. Es wird erwartet, dass die Stipendiaten an der Gastuniversität Seminare und Vorlesungen besuchen. Daher sollten sie sich bereits im Vorfeld über die Anmeldemodalitäten informieren.
An der Heimatuniversität sollten die Stipendiaten noch in Erfahrung bringen, was für die Anerkennung des Auslandssemesters und der im Ausland absolvierten Kurse nötig ist. Auch die Frage nach der Gültigkeit der Krankenversicherung sollte überprüft werden.
Wie hoch ist das Stipendium des Zukunftsfonds?
Die Stipendienrate für Master-Studierende und Promovierende beträgt 900 Euro, für Bachelor-Studierende 650 Euro monatlich. Hinzu kommt ein einmaliger Zuschuss zu Material- und Reisekosten in Höhe von 900 Euro bzw. 650 Euro.
Wann muss der Abschlussbericht abgegeben werden und welchen Umfang sollte er haben?
Binnen zweier Monate nach dem Ende des Auslandsaufenthalts müssen die Stipendiatinnen und Stipendiaten den Abschlussbericht über ihren Aufenthalt vorlegen. Dieser besteht aus zwei Teilen:
- Präsentation der Ergebnisse des Forschungsprojekts, an dem die Studierenden im Ausland gearbeitet haben
- Reflexion der persönlichen Erfahrungen beim Auslandsaufenthalt
Die Länge des Abschlussberichts hängt vom Projekt ab, üblicherweise hat er jedoch mindestens 15 Seiten. Wenn es sich um eine Bachelor-, Diplomarbeit oder Dissertation handelt, muss diese vorgelegt werden.
Ist eine erneute Bewerbung nach einer Ablehnung möglich?
Ja, nach einer Ablehnung kann man sich im folgenden Jahr erneut bewerben.
Nach Inanspruchnahme des Stipendiums ist jedoch eine wiederholte Bewerbung ausgeschlossen.
Wer ist bei weiteren Fragen der Ansprechpartner im Zukunftsfonds?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Martin Hudec: martin.hudec@fb.cz, +420 266 311 174, +420 739 286 062.